Im Bundesland Bremen gibt es eine Maskenpflicht in Arzt- und Zahnarztpraxen.
Patienten müssen eine FFP2- oder OP-Maske beim Betreten der Praxis tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Personen die ein ärztliches Attest zur Maskenbefreiung haben und gehörlose sowie schwerhörige Menschen sind ebenfalls von der Maskenpflicht befreit.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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